Beratungsgespräch im Notariat Mayrhofer: Notar Mayrhofer im Gespräch mit einer Mandantin an einem Schreibtisch mit Akten, vor dem Hintergrund der österreichischen und europäischen Flagge.

Unsere umfassenden Rechtsdienstleistungen für Sie

Mit einem engagierten Team bieten wir umfassende rechtliche Dienstleistungen, die auf die Bedürfnisse unserer Klienten zugeschnitten sind.

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Umfassende Rechtsdienstleistungen für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Liegenschaftsrecht

    Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Immobilienkäufe, -verkäufe und -verträge.

  • Erbrecht

    Gestalten Sie Ihren Nachlass mit uns und sichern Sie die Zukunft Ihrer Liebsten.

  • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

    Wir beraten Sie bei Gründungen, Verträgen und allen wirtschaftlichen Fragestellungen.

  • Personen- und Familienrecht

    Wir stehen Ihnen in allen Belangen des Familienrechts zur Seite, von Adoption bis zur Scheidung.

Ein hölzernes Archivregal in schräger Perspektive, gefüllt mit zahlreichen Stapeln aus Papierakten und Dokumenten in braunen Mappen.

Liegenschaftsrecht

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Immobilienkäufe, -verkäufe
& -verträge.

  • Beratung bei Kauf & Verkauf

    Immobilien sind Zuhause und Wertanlage zugleich. Umso wichtiger ist eine verlässliche und objektive Betreuung beim Kauf oder Verkauf.

    Ein Notar erstellt die Verträge sorgfältig, schützt alle Beteiligten gleichermaßen und sorgt für eine klare, sichere Abwicklung.

    Für eine rundum sichere Betreuung übernimmt Ihr Notar auch gerne die Treuhandschaft, nicht nur gegenüber den Parteien, sondern auch gegenüber den finanzierenden Banken.

  • Verträge, Schenkungen &
    Übergaben

    Bei uns finden Sie nicht nur Unterstützung beim Kauf oder Verkauf von Immobilien. Wir erstellen auch Miet- und Pachtverträge, Dienstbarkeits- und Realteilungsverträge.

    Zu unserem Alltag gehören außerdem Schenkungen und Übergaben von Häusern oder Wohnungen, oft an die nächste Generation.

    Wir erstellen die Verträge nach Ihren Wünschen, holen alle nötigen Bescheinigungen und Genehmigungen ein und sorgen für eine reibungslose Abwicklung bis hin zur Eintragung ins Grundbuch.

  • Wohnungseigentum
    bitte da ein Haus-Emoji

    Ob Begründung von Wohnungseigentum, Anpassung von bestehendem Wohnungseigentumsobjekten  oder die vollständige Abwicklung von Bauträgerprojekten – wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner bei der Planung und Realisierung Ihres Bauvorhabens mit umfassender fachlicher Expertise zur Seite.

    Dabei begleiten wir Eigentümer, Bauträger und Erwerber in sämtlichen rechtlichen und organisatorischen Belangen. Bis hin zur rechtssicheren Umsetzung komplexer Eigentumsstrukturen entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen und gewährleisten eine effiziente sowie reibungslose Abwicklung.

Erbrecht

Gestalten Sie Ihren Nachlass mit uns und sichern Sie die Zukunft Ihrer Liebsten.

  • Verlassenschafts
    ­-verfahren

    Nach einem Todesfall müssen gesetzliche Formalitäten erledigt werden. Das Gericht leitet ein Verlassenschaftsverfahren ein, das ein Notar als Gerichtskommissär führt.

    Sie können aber auch uns, als Notar Ihres Vertrauens, damit beauftragen. Wir begleiten Sie durch diese schwierige Zeit, führen die Todesfallaufnahme durch und betreuen Sie bis zum Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens.

    Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch danach, etwa bei Eintragungen im Grundbuch oder Firmenbuch. Ziel ist eine faire und dem Willen des Verstorbenen entsprechende Abwicklung, sodass das Vermögen den rechtmäßigen Erben zufließt.

  • Testament

    Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, welche festlegt, wer wieviel erbt. Sollte diese nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, empfehlen wir Ihnen, ein Testament zu errichten.

    Damit bestimmen Sie selbst, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt wird. Sie können Ihr Testament jederzeit ändern, ergänzen oder widerrufen. Gerne beraten wir Sie dazu klar und umfassend.

    Wir achten darauf, dass Ihr Testament Ihrem Willen entspricht, alle Formvorschriften erfüllt, sicher verwahrt wird und durch die Registrierung im Österreichischen Zentralen Testamentsregister im Todesfall auch gefunden wird.

  • Erb- &
    Pflichtteilsverzicht

    Mit einem notariellem Verzichtsvertrag können Sie zu Lebzeiten bereits auf das Erbrecht verzichten. Dies wird oft in Verbindung mit einer Zahlung oder Übergabe einer Liegenschaft vereinbart ("ein Kind auszahlen").

    Soll nicht auf das gesamte Erbrecht verzichtet werden, sondern nur auf den Pflichtteil, kann ein Pflichtteilsverzicht abgeschlossen werden.

    Hierbei ist jedoch wichtig, sogleich ein Testament zu errichten, da sonst der Verzichtende als etwaiger gesetzlicher Erbe wieder etwas erhalten könnte.

    Um ein Kind vor den Pflichtteilsansprüchen seiner Geschwister zu schützen, kann auch ein partieller Pflichtteilsverzicht, zum Beispiel beschränkt auf die Übergabeliegenschaft, geschlossen werden. Wir beraten Sie gerne, welche Lösung die geeignetste für Sie ist.

Nahaufnahme einer historischen Titelseite des 'Österreichischen Notariats-Handbuchs' von Dr. Max Reich in Frakturschrift mit handschriftlicher Signatur am oberen Rand.

Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht

Wir beraten Sie bei Gründungen, Verträgen und allen
wirtschaftlichen Fragestellungen.

  • Gründung von Gesellschaften und Einzelunternehmen

    Sie wollen ein Unternehmen gründen? Dann sind Sie bei uns richtig! Notare sind Experten im Unternehmensrecht und begleiten Sie und Ihr Unternehmen rechtlich durch alle Schritte.

    Ob Einzelunternehmen, OG, KG, GmbH oder AG – wir unterstützen Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform, erstellen alle nötigen Urkunden und Erklärungen und kümmern uns um die Eintragung im Firmenbuch.

    Sie erhalten klare, verlässliche Beratung in allen unternehmensrechtlichen Fragen - als "One-Stop-Shop" benötigen Sie nur einen Termin im Notariat, um Ihre GmbH zu gründen. So gelingt es uns, die Firmenbucheintragung der Gesellschaften oft binnen zweier Tage nach Unterfertigung des Gesellschaftsvertrages vorweisen zu können.

  • Umgründung von Unternehmen

    Rechtsform und Steueroptimierung sind für jedes Unternehmen eine laufende Herausforderung. Das Umgründungssteuergesetz regelt die steuerlichen Folgen besonderer Strukturmaßnahmen.

    Die unternehmens- und zivilrechtlichen Grundlagen finden sich in Gesetzen wie dem Umwandlungsgesetz, Spaltungsgesetz, GmbH-Gesetz & Aktiengesetz.

    Steuerfragen klären Sie am besten rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater. Die rechtliche Umsetzung sollte immer gemeinsam mit Ihrem Notar erfolgen.
    Ob Verschmelzung, Umwandlung, Einbringung, Zusammenschluss, Realteilung oder Spaltung – wir beraten und begleiten Sie in allen umgründungsrechtlichen Schritten.

  • Unternehmensvorsorge

    Notare sind Ihre Spezialisten für rechtliche Vorsorge und damit die richtigen Partner, wenn es um die Zukunft Ihres Unternehmens geht.
    Wir beraten und entwickeln Lösungen, die auf Ihr Unternehmen angepasst sind.

    Gerade bei Familienunternehmen spielen zusätzlich Erb- und Pflichtteilsfragen eine große Rolle. Welche Ansprüche können entstehen?
    Was passiert, wenn Ehepartner oder Kinder den Unternehmensanteil nicht übernehmen wollen?

    Gemeinsam erarbeiten wir Lösungen, die Ihre persönliche Zukunft und die Ihres Unternehmens zuverlässig absichern.

Detailansicht eines juristischen Fachbuchs zur Notariatsordnung in kräftigem Rot

Personen- & Familienrecht

Wir stehen Ihnen in allen Belangen des Familienrechts zur Seite,
von Adoption bis zur Scheidung.

  • Eherecht

    Keiner möchte bei aufrechter Ehe an deren Auflösung denken.
    Wenn die Scheidung kurz bevor steht, ist es oft zu spät, einvernehmliche Regelungen zu treffen.

    Mit einem Ehevertrag können bereits vor Eheschließung gewisse Themen gemeinsam verbindlich vereinbart werden, um bei einer allfälligen Scheidung einen "Rosenkrieg" zu vermeiden.

    Wir beraten Sie gerne zu Themen wie Unterhalt, Obsorge und Aufteilung des gemeinsamen Vermögens.

  • Erwachsenenadoption & med. unterstützte Fortpflanzung

    Die Adoption zwischen Erwachsenen erfordert die Genehmigung durch das Pflegschaftsgericht.
    Wir unterstützen Sie, indem wir mit Ihnen den Adoptionsvertrag erstellen, etwaige Zustimmungen leiblicher Verwandter einholen und den Antrag auf gerichtliche Genehmigung stellen.
    Wichtig: Die Adoption wird nur genehmigt, wenn zwischen den Beteiligten ein Verhältnis besteht, das dem zwischen Eltern und Kindern entspricht.

    Bei einer medizinisch unterstützen Fortpflanzung (zB In-vitro-Fertilisation) muss die Zustimmung bei Lebensgefährten oder bei Verwendung des Samens oder der Eizellen einer dritten Person in Form eines Notariatsakts erteilt werden.

    Gerne beraten wir Sie und klären Sie auch in rechtlicher Hinsicht auf, sodass Ihrem Familienglück nichts im Wege steht.

  • Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

    Mit einer Patientenverfügung können Sie vorab bestimmten medizinischen Maßnahmen widersprechen (zB Reanimation, künstliche Beatmung, Ernährung durch Magensonde). Damit Ihre Patientenverfügung auch für die behandelnden Ärzte verbindlich ist, müssen Sie von einem Arzt vorab aufgeklärt werden. Danach erfolgt im Zuge Ihrer Unterschrift eine rechtliche Beratung zB bei Ihrem Notar. Anschließend erfolgt die Registrierung im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats, wodurch Sie stehts gefunden werden kann.
    Achtung: eine verbindliche Patientenverfügung muss alle 8 Jahre erneuert werden.

    Eine Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, sich für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, umfassend vertreten zu lassen. Darin können Sie vermögensrechtliche Angelegenheiten (zB Zugriff auf das Konto), medizinische Angelegenheiten (zB Suche eines Betreuungsplatzes) und rechtliche Angelegenheiten (zB Beantragung von Pflegegeld) einer von Ihnen ausgewählten Person anvertrauen.

    Wir empfehlen Ihnen, die Vorsorgevollmacht zeitgleich mit einem Testament zu errichten.

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