Barrierefreiheit für Alle
Das Notariat Wolfgangsee verpflichtet sich zur Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für jeden Besucher.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website kanzlei-mayrhofer.at.
1. Dienstleistungsbeschreibung
Die Website kanzlei-mayrhofer.at, ermöglicht die Informationsbereitstellung von Notar Rechtsdienstleistungen.
2. Geltende Anforderungen
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), insbesondere aus § 14 i.V.m. § 4 Abs. 3 BaFG, sowie der zugrunde liegenden der EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an den harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind (derzeit EN 301 549 in der Version V 3.2.1).
3. Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
kanzlei-mayrhofer.at ist nach den oben genannten Richtlinien barrierefrei.
Dabei erfüllen wir die folgenden Kriterien:
Wahrnehmbarkeit,
z. B. verwenden und unterstützen wir bei Kontrast, Schrift und Layout eine gut lesbare Schriftart in ausreichender Größe und Abständen sowie ausreichende Farbkontraste für alle Texte und visuellen Elemente.
verfügen Abbildungen über verständliche Alternativtexte (Ausnahme: dekorative Elemente)
Bedienbarkeit,
z. B. Tastaturbedienbarkeit: Sämtliche Funktionen von kanzlei-mayrhofer.at sind per Tastatur erreichbar. Die Reihenfolge der Fokussprünge folgt einer intuitiven Struktur. Beim Navigieren mit der Tastatur werden aktive Elemente klar hervorgehoben.
Klickflächen & Touch-Ziele:
Interaktive Elemente sind ausreichend groß und lassen genügend Platz zu anderen Elementen.
Verständlichkeit,
z. B. verwenden wir klare und logische Strukturen mit kurzen Sätzen und Absätzen.
Robustheit,
z. B. unterstützt kanzlei-mayrhofer.at die Nutzung von Screenreadern
sind Zahlungsformulare so gestaltet, dass sie für alle Nutzergruppen bedienbar sind und keine versteckten CAPTCHA-Hürden durch visuelle Rätsel aufweisen.
4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sie möchten uns Feedback zum Thema Barrierefreiheit mitteilen? Kontaktieren Sie uns unter office@notar-mayrhofer.at. Das Feedback wird an die zuständige Fachkraft im Unternehmen weitergegeben.
Sie können sich auch an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden:
Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice)
Babenbergerstraße 5
1010 Wien
Tel: 01/588 31
Fax: 05 99 88 / 2266
